Ratgeber Schulbegleitung: Antworten für Eltern in NRW

Ob Antrag beim Jugendamt, Kosten, Kitabegleitung oder Unterstützung bei Autismus und ADHS: Hier finden Sie verständliche Antworten auf die Fragen, die Eltern uns am häufigsten stellen.

10 RatgeberMit GesetzesquellenStand: Oktober 2026

Die drei wichtigsten Antworten vorab

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Person, die ein Kind mit (drohender) Behinderung im Schulalltag unterstützt, damit es am Unterricht teilhaben kann. Sie unterrichtet nicht und ersetzt keine Lehrkraft.

Begriffe im Überblick →

Wo beantrage ich sie in NRW?

Bei seelischer Behinderung (z. B. Autismus, ADHS) beim Jugendamt, bei körperlicher oder geistiger Behinderung meist beim Sozialamt. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht.

Antrag Schritt für Schritt →

Müssen Eltern etwas zahlen?

In aller Regel nicht. Eine bewilligte Schulbegleitung trägt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe.

Kosten erklärt →

Wo steht Ihr Kind gerade?

Wählen Sie die Lebensphase – wir zeigen die passenden Ratgeber.

Alle Themen im Überblick

Antrag & Kosten

Schulbegleitung beantragen, Zuständigkeit von Jugendamt und Sozialamt und wer die Kosten übernimmt.

Diagnosen & Bedarf

Was eine Schulbegleitung bei Autismus, ADHS oder Behinderung leistet – und warum der Bedarf zählt, nicht nur die Diagnose.

Kita, Träger & Schulweg

Kitabegleitung, die Wahl des passenden Anbieters, der Schulweg und Ansprechpartner im Ruhrgebiet.

Fachbegriffe von A bis Z

Behördensprache kurz übersetzt – mit Link zum passenden Ratgeber.

So entstehen unsere Ratgeber

  • Rechtliche Aussagen geprüft an SGB VIII, SGB IX und NRW-Landesrecht
  • Jeder Artikel nennt seine Quellen und das Prüfdatum
  • Erstellt vom Team der Lemel Integrationshilfe für Schul- und Kitabegleitung
  • Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung

Wo fange ich an, wenn ich noch keine Bewilligung habe?

Mit dem Ratgeber zum Antrag. Er zeigt, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie brauchen.

Reicht eine Diagnose für eine Schulbegleitung?

Nein. Entscheidend ist, wobei Ihr Kind im Schulalltag ohne Unterstützung nicht teilhaben kann.

Gibt es Schulbegleitung auch im Kindergarten?

Ja, als Kitabegleitung oder Integrationshelfer im Kindergarten. In NRW sind dafür meist die Landschaftsverbände zuständig.

Kann ich Lemel schon vor der Bewilligung kontaktieren?

Ja. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung zur Schulbegleitung

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie zurück und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Mit dem Absenden bitten Sie uns um einen Rückruf. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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