Integrationshelfer Kindergarten: Aufgaben und Antrag auf Kita-Begleitung
Ihr Kind braucht im Kindergarten mehr Unterstützung, als die Erzieherinnen und Erzieher im Gruppenalltag leisten können? Dann kann ein Integrationshelfer im Kindergarten eine Lösung sein. Dieser Ratgeber zum Thema Integrationshelfer Kindergarten erklärt, was eine Kita-Begleitung übernimmt, wer in NRW zuständig ist und wie Sie den Antrag vorbereiten.
Integrationshelfer Kindergarten: Was ist damit gemeint?
Ein Integrationshelfer im Kindergarten begleitet ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Kita-Alltag. Je nach Region und Träger heißt das auch Kitabegleitung, Inklusionshelfer, Inklusionsassistenz oder Integrationshilfe in der Kita. Gemeint ist meist dieselbe Unterstützung: eine Person, die dem Kind hilft, am Gruppenleben teilzuhaben.
Wichtig: Der Integrationshelfer Kindergarten ist keine zusätzliche Erzieherin für die ganze Gruppe. Die Begleitung ist auf ein bestimmtes Kind und seinen Bedarf ausgerichtet. Die pädagogische Arbeit der Kita bleibt bei den Fachkräften der Einrichtung.
Integrationshelfer Kindergarten: typische Aufgaben im Kita-Alltag
Welche Aufgaben ein Integrationshelfer im Kindergarten übernimmt, hängt vom einzelnen Kind ab. Häufige Bereiche sind:
- Ankommen und Abschied: den Übergang von den Eltern in die Gruppe und zurück begleiten.
- Tagesstruktur: auf Morgenkreis, Essen, Ruhephase und Ausflüge vorbereiten und Wechsel zwischen Situationen begleiten.
- Spielen und Kontakte: beim Einstieg ins Spiel helfen, Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, bei Konflikten vermitteln.
- Kommunikation: dem Kind helfen, Wünsche und Bedürfnisse auszudrücken, etwa mit Bildkarten oder Gesten, wenn diese bereits genutzt werden.
- Alltagspraktische Hilfe: beim An- und Ausziehen, beim Essen oder beim Toilettengang, wenn das Kind dabei Unterstützung braucht.
- Sicherheit: bei Kindern, die Gefahren noch nicht einschätzen können, zum Beispiel auf dem Außengelände.
Bedarf gemeinsam mit der Kita besprechen
Bevor Sie einen Antrag stellen, lohnt sich ein Gespräch mit der Kita-Leitung und der Gruppenleitung. Klären Sie gemeinsam:
- In welchen Situationen braucht Ihr Kind Hilfe, die die Gruppe allein nicht leisten kann?
- Was hat die Kita schon versucht, und was hat geholfen?
- Erhält die Kita für Ihr Kind bereits eine heilpädagogische Leistung?
Viele Kitas in NRW erhalten für Kinder mit (drohender) Behinderung bereits eine pauschale heilpädagogische Leistung über den Landschaftsverband. Reicht diese Unterstützung nicht aus, kann zusätzlich eine individuelle Begleitung, also ein Integrationshelfer im Kindergarten, geprüft werden. Fragen Sie in der Kita nach, wie das bei Ihrem Kind geregelt ist.
Integrationshelfer Kindergarten: Wer ist in NRW zuständig?
Hier unterscheidet sich die Kita von der Schule. In NRW sind für Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege die Landschaftsverbände zuständig (§ 1 AG-SGB IX NRW):
- LVR (Landschaftsverband Rheinland): zum Beispiel für Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg und Oberhausen.
- LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe): zum Beispiel für Bochum, Gelsenkirchen, Herne und den Kreis Recklinghausen.
Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung kann zusätzlich das Jugendamt nach § 35a SGB VIII ins Spiel kommen; das Gesetz nennt ausdrücklich auch Hilfen in Tageseinrichtungen für Kinder. Die genaue Zuständigkeit im Einzelfall klären Sie am besten mit dem Jugendamt Ihrer Stadt oder direkt beim Landschaftsverband.
Integrationshelfer Kindergarten: den Antrag vorbereiten
Für den Integrationshelfer Kindergarten unterscheiden sich Antragswege und Formulare zwischen LVR, LWL und Jugendämtern. Diese Unterlagen sind aber fast immer hilfreich:
- ärztliche Berichte, zum Beispiel vom Kinderarzt, aus dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder aus der Frühförderung,
- eine Stellungnahme der Kita zum Unterstützungsbedarf im Gruppenalltag,
- Berichte aus Therapien, sofern vorhanden,
- Ihre eigene Beschreibung: Wann und wobei braucht Ihr Kind Hilfe?
Anschließend folgt in der Regel ein Gespräch zur Bedarfsermittlung, in dem Ziele und Umfang der Unterstützung besprochen werden. Den allgemeinen Ablauf eines Antrags auf Eingliederungshilfe beschreiben wir im Ratgeber Schulbegleitung beantragen in NRW; viele Schritte sind ähnlich, die zuständige Stelle ist bei der Kita aber oft eine andere.
Sie suchen einen Integrationshelfer für den Kindergarten?
Lemel Integrationshilfe bietet auch Kitabegleitung an. Wir beraten Sie kostenlos zum Bedarf Ihres Kindes und zu den nächsten Schritten.
Übergang in die Schule rechtzeitig planen
Die Bewilligung für den Integrationshelfer Kindergarten gilt nicht automatisch für die Schule. Mit der Einschulung wechselt in NRW in der Regel auch die Zuständigkeit: Für Schülerinnen und Schüler sind meist das Jugendamt oder das Sozialamt der Stadt bzw. des Kreises zuständig. Deshalb gilt:
- Stellen Sie den Antrag auf Schulbegleitung frühzeitig, am besten kurz nach der Schulanmeldung.
- Nutzen Sie Berichte aus der Kita, um den Bedarf in der Schule zu begründen.
- Sprechen Sie mit der künftigen Schule darüber, welche Situationen für Ihr Kind besonders herausfordernd sein könnten.
Welche Begriffe für die Begleitung in Kita und Schule verwendet werden, erklärt unser Ratgeber I-Helfer, Integrationshelfer, Schulbegleitung: Was ist der Unterschied?
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Integrationshelfer im Kindergarten?
Beim Integrationshelfer Kindergarten trägt bei Bewilligung der zuständige Leistungsträger die Kosten, in NRW für Kita-Leistungen in der Regel der Landschaftsverband, bei seelischer Behinderung unter Umständen das Jugendamt. Ob im Einzelfall ein Eigenbeitrag anfällt, klären Sie bei der zuständigen Stelle.
Ab welchem Alter ist ein Integrationshelfer im Kindergarten möglich?
Eine feste Altersgrenze nach unten gibt es nicht. Ein Integrationshelfer Kindergarten kann grundsätzlich ab dem Eintritt in die Kita oder Kindertagespflege geprüft werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht.
Brauche ich eine Diagnose?
Eine gesicherte Diagnose ist nicht in jedem Fall Voraussetzung, da auch Kinder mit drohender Behinderung Leistungen erhalten können. Ärztliche Berichte helfen aber, den Bedarf nachvollziehbar zu machen.
Kann der Integrationshelfer mit in die Schule wechseln?
Für die Schule ist ein neuer Antrag nötig, oft bei einer anderen Stelle. Ob dieselbe Person die Begleitung fortsetzen kann, hängt vom Träger und der neuen Bewilligung ab.