ADHS Schulbegleitung beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf

Ratgeber · Diagnosen & Lebenslagen · Lesezeit ca. 5 Minuten · Stand: Oktober 2026

Ihr Kind hat ADHS, und in der Schule läuft es trotz aller Bemühungen nicht rund? Viele Eltern überlegen dann, eine Schulbegleitung zu beantragen. Wer eine ADHS Schulbegleitung beantragen möchte, sollte wissen: Die Diagnose allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass der konkrete Unterstützungsbedarf im Schulalltag nachvollziehbar beschrieben wird. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es dabei ankommt.

ADHS Schulbegleitung beantragen: Wann kommt sie infrage?

Eine Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn ein Kind wegen seiner ADHS-Symptomatik dauerhaft nicht angemessen am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann, obwohl die Schule bereits eigene Möglichkeiten nutzt. Typische Situationen sind zum Beispiel:

  • Das Kind kann Arbeitsaufträge kaum beginnen oder beenden, auch wenn es den Stoff versteht.
  • Es verlässt häufig den Platz oder den Raum und verpasst dadurch große Teile des Unterrichts.
  • Konflikte in Pausen eskalieren regelmäßig, sodass es zu Ausschlüssen vom Unterricht kommt.
  • Es gerät auf Wegen durch das Schulgebäude oder bei Ausflügen in Gefahrensituationen.

Nicht jedes Kind mit ADHS braucht eine Schulbegleitung. Oft helfen bereits schulische Maßnahmen wie ein angepasster Sitzplatz, ein Förderplan oder ein Nachteilsausgleich. Diese Schritte sind Aufgabe der Schule und sollten im Antrag erwähnt werden, wenn sie nicht ausreichen.

Diagnose und Teilhabebedarf: der wichtigste Unterschied

Wer eine ADHS Schulbegleitung beantragen will, stellt den Antrag in NRW in der Regel beim Jugendamt. Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII, die Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung. Das Jugendamt prüft zwei Dinge:

  1. Abweichung der seelischen Gesundheit: Weicht sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand ab? Dazu braucht es eine fachliche Stellungnahme.
  2. Beeinträchtigung der Teilhabe: Ist die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft, hier vor allem in der Schule, dadurch beeinträchtigt oder ist eine Beeinträchtigung zu erwarten?

Den zweiten Punkt beurteilt das Jugendamt selbst. Hier kommt es auf Ihre Beschreibungen und die der Schule an. Ein Antrag, der nur „Mein Kind hat ADHS“ enthält, reicht deshalb meistens nicht aus.

Beobachtungen von Familie und Schule sammeln

Bevor Sie die ADHS Schulbegleitung beantragen, lohnt es sich, einige Wochen lang Beobachtungen zu sammeln. Bitten Sie auch die Klassenleitung um eine kurze schriftliche Einschätzung. Hilfreich sind konkrete Angaben wie:

  • In welchen Fächern oder Situationen treten die Schwierigkeiten auf?
  • Wie oft passiert das, zum Beispiel täglich, mehrmals pro Woche?
  • Was hat die Schule bereits versucht, und mit welchem Ergebnis?
  • Welche Folgen hat das für Ihr Kind, etwa verpasster Unterricht, Ausschlüsse, Rückzug?

Fiktives Beispiel: „Im Mathematikunterricht beginnt Jonas im Schnitt erst nach zehn Minuten mit der Aufgabe, nachdem er mehrfach angesprochen wurde. In drei von fünf Schultagen verlässt er in der dritten Stunde den Klassenraum.“

Unterlagen für den Antrag

Diese Unterlagen sind hilfreich, wenn Sie eine ADHS Schulbegleitung beantragen:

  • fachliche Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a SGB VIII, etwa von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einem -psychotherapeuten,
  • vorhandene Arzt- oder Klinikberichte,
  • Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf,
  • Förderplan oder Nachweis über bisherige schulische Maßnahmen,
  • falls vorhanden: Bescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (AO-SF),
  • Ihre eigenen, möglichst konkreten Beobachtungen.

Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen. Wichtig ist, dass der Antrag früh und schriftlich gestellt wird, denn Leistungen gibt es in der Regel erst ab Antragseingang.

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Ablauf: von der Antragstellung bis zur Bewilligung

Wenn Sie eine ADHS Schulbegleitung beantragen, durchläuft der Antrag im Wesentlichen dieselben Schritte wie jeder Antrag auf Schulbegleitung:

  1. Formloser schriftlicher Antrag beim Jugendamt, mit Eingangsnachweis.
  2. Zuständigkeitsprüfung: Ist das Jugendamt nicht zuständig, leitet es den Antrag nach § 14 SGB IX weiter.
  3. Fachliche Stellungnahme und gegebenenfalls Gespräche mit Schule und Familie.
  4. Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII: Ziele, Aufgaben und Stundenumfang der Begleitung werden festgelegt.
  5. Bescheid: Prüfen Sie Stundenumfang und Bewilligungszeitraum. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist Widerspruch einlegen.

Alle Schritte im Detail, einschließlich gesetzlicher Fristen und Musterformulierung, finden Sie im Ratgeber Schulbegleitung beantragen in NRW. Wer die Kosten trägt, erklärt der Ratgeber Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Das Gespräch über die passende Begleitung vorbereiten

Ist die Schulbegleitung bewilligt, geht es um die passende Person. Bei ADHS haben sich in der Praxis klare Absprachen bewährt: Welche Signale gibt es, wenn Ihr Kind überfordert ist? Welche Strategien helfen, etwa kurze Bewegungspausen oder Aufgaben in kleinen Schritten? Wie wird die Begleitung schrittweise zurückgenommen, wenn Ihr Kind selbstständiger wird?

Fragen, die Sie einem Träger stellen sollten, haben wir in einer Checkliste zur Trägerwahl zusammengestellt.

Häufige Fragen

Hat mein Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Nein. Wer eine ADHS Schulbegleitung beantragen will, muss den konkreten Teilhabebedarf darlegen. Das Jugendamt entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang eine Begleitung nötig ist.

Wo kann ich eine ADHS Schulbegleitung beantragen?

In NRW in der Regel beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nach § 35a SGB VIII. Liegt zusätzlich eine geistige oder körperliche Behinderung vor, kann der Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein.

Wer darf die Stellungnahme für das Jugendamt schreiben?

§ 35a Abs. 1a SGB VIII nennt unter anderem Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten. Fragen Sie im Zweifel beim Jugendamt nach, welche Stellungnahme akzeptiert wird.

Was kostet die Schulbegleitung bei ADHS?

Für Eltern fallen bei einer bewilligten ambulanten Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII in der Regel keine Kosten an.

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